Mitgliedsbeiträge

Auf der Grundlage von §6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 30. März 2011 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Beiträge ab 30.03.2011

 

bei halbjährlicher Zahlung

bei jährlicher Zahlung

Jugendliche bis 18 Jahre

33,- Euro

54,- Euro

Jugendliche bis 18 Jahre
zweites Familienmitglied

16,50 Euro

27,- Euro

Erwachsene

48,- Euro

90,- Euro

Erwachsene
zweites Familienmitglied

24,- Euro

45,- Euro

Mutter und Kind

33,- Euro

60,- Euro

Zuschlag für Judo monatlich 1,- Euro

Zuschlag Hallennutzungsgebühr für Erwachsene monatlich 2,50 Euro

Aufnahmegebühr: 8,- Euro für allgemeine Sportarten

Aufnahmegebühr: 15,- Euro für Judo

Beitragsordnung

Kündigungsfristen
Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich. Die Kündigung muss dem Kassierer durch Einschreiben mitgeteilt werden.

Beiträge
Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift zum 15. Februar eines jeden Kalenderjahres eingezogen. Halbjahrsbeiträge werden per Lastschrift zum 15. Februar und 15. August des Kalenderjahrs eingezogen.

Mit dem Beitritt wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr sofort fällig und eingezogen.

Mahngebühren
Bei Rücklast werden 10,-€ Mahngebühr fällig.

Zusatzgebühren für Hallennutzung

Liebe ASV Mitglieder,

wie Ihr der örtlichen Presse (Kölnischen Rundschau und Kölner Stadtanzeiger) vom 13.11.2010 entnehmen konntet, beschloss die Stadt Kerpen die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sporteinrichtungen. Pro Übungsgruppe für Erwachsene werden für jeden Hallenteil 5,- € / Stunde ab dem 1.1.2011 erhoben.

Die Erhebung von Hallennutzungsgebühren durch die Stadt Kerpen bedeutet für unseren Verein Mehrkosten von ca. 2500,-€ im Jahr. Diese Mehrkosten im neuen Jahr lassen sich leider nicht mehr mit unseren aktuellen Mitgliedsbeiträgen finanzieren.

Wir haben das Problem im ASV Vorstand am 1.12.2010 diskutiert und sehen leider keine andere Möglichkeit, die Finanzlücke durch Einführung einer Zusatzgebühr für die Hallennutzung für Sportkurse mit Erwachsenen zu schließen.

Liebe ASV Mitglieder, wir haben am 1.12.2010 im Vorstand beschlossen, ab dem 1.01.2011 eine Zusatzgebühr zum Mitgliedsbeitrag von 2,50 €/ im Monat für Erwachsene für Hallennutzung einzuführen.

Ziel des ASV ist es immer attraktive Sportmöglichkeiten zu günstigen Beiträgen anzubieten. Wir hoffen, dass Ihr Verständnis für diese Beitragserhöhung aufbringt, zumal der Zusatzbeitrag ausschließlich zur Deckung unserer Mehrkosten durch die Stadt Kerpen dient.

Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Johann Peter Nothhelfer

(1. Vorsitzender / Geschäftsführer)