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Mitgliedsbeiträge |
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Auf der Grundlage von §6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 30. März 2011 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. |
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Beitragsordnung Kündigungsfristen Beiträge Mit dem Beitritt wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr sofort fällig und eingezogen. Mahngebühren |
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Zusatzgebühren für Hallennutzung |
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Liebe ASV Mitglieder, wie Ihr der örtlichen Presse (Kölnischen Rundschau und Kölner Stadtanzeiger) vom 13.11.2010 entnehmen konntet, beschloss die Stadt Kerpen die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sporteinrichtungen. Pro Übungsgruppe für Erwachsene werden für jeden Hallenteil 5,- € / Stunde ab dem 1.1.2011 erhoben. Die Erhebung von Hallennutzungsgebühren durch die Stadt Kerpen bedeutet für unseren Verein Mehrkosten von ca. 2500,-€ im Jahr. Diese Mehrkosten im neuen Jahr lassen sich leider nicht mehr mit unseren aktuellen Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Wir haben das Problem im ASV Vorstand am 1.12.2010 diskutiert und sehen leider keine andere Möglichkeit, die Finanzlücke durch Einführung einer Zusatzgebühr für die Hallennutzung für Sportkurse mit Erwachsenen zu schließen. Liebe ASV Mitglieder, wir haben am 1.12.2010 im Vorstand beschlossen, ab dem 1.01.2011 eine Zusatzgebühr zum Mitgliedsbeitrag von 2,50 €/ im Monat für Erwachsene für Hallennutzung einzuführen. Ziel des ASV ist es immer attraktive Sportmöglichkeiten zu günstigen Beiträgen anzubieten. Wir hoffen, dass Ihr Verständnis für diese Beitragserhöhung aufbringt, zumal der Zusatzbeitrag ausschließlich zur Deckung unserer Mehrkosten durch die Stadt Kerpen dient. Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Johann Peter Nothhelfer (1. Vorsitzender / Geschäftsführer) |