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Mitgliedsbeiträge |
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Auf der Grundlage von §6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 11. März 2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. |
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Beitragsordnung Kündigungsfristen Beiträge Mit dem Beitritt wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr sofort fällig und eingezogen. Mahngebühren |