Mitgliedsbeiträge

Auf der Grundlage von §6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 11. März 2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Beiträge ab 11.03.2009

 

bei halbjährlicher Zahlung

bei jährlicher Zahlung

Jugendliche bis 18 Jahre

33,- Euro

54,- Euro

Jugendliche bis 18 Jahre
zweites Familienmitglied

16,50 Euro

27,- Euro

Erwachsene

48,- Euro

90,- Euro

Erwachsene
zweites Familienmitglied

24,- Euro

45,- Euro

Mutter und Kind

33,- Euro

60,- Euro

Zuschlag für Judo monatlich 1,- Euro

Aufnahmegebühr: 8,- Euro für allgemeine Sportarten

Aufnahmegebühr: 15,- Euro für Judo

Beitragsordnung

Kündigungsfristen
Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich. Die Kündigung muss dem Kassierer durch Einschreiben mitgeteilt werden.

Beiträge
Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift zum 15. Februar eines jeden Kalenderjahres eingezogen. Halbjahrsbeiträge werden per Lastschrift zum 15. Februar und 15. August des Kalenderjahrs eingezogen.

Mit dem Beitritt wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr sofort fällig und eingezogen.

Mahngebühren
Bei Rücklast werden 10,-€ Mahngebühr fällig.